Kartellrecht
Jedes Unternehmen hat Kontakt zu seinen Wettbewerbern. Hierbei liegen zulässiger Informationsaustausch und illegale Verhaltenskoordinierung oft nur um „Haaresbreite“ auseinander.
Als Spezialisten im Kartellrecht wissen wir, dass die teilweise existenzbedrohenden Bußgelder der Kartellbehörden zunehmend nicht nur Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen zu entsprechenden Präventionsmaßnahmen veranlassen.
Darum erstellen wir, basierend auf bestehenden kartellrechtlichen Anforderungen, Compliance-Programme, die konkret auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnitten sind.
Ist ein Kartellverfahren eingeleitet, verteidigen wir unsere Mandanten energisch und konsequent vor den Kartellbehörden und den deutschen und europäischen Gerichten.
Daneben beraten wir Unternehmen jeder Größe zu allen Formen legaler Unternehmenskooperationen, wie etwa zu Marktinformationssystemen, Gemeinschaftsunternehmen, Rationalisierungskartellen etc.
