Kanzlei
Kompetente vertriebsrechtliche Beratung ist ohne umfassendes kartellrechtliches Know-How nicht mehr denkbar. Kartellrechtliche Beratung ohne die Berücksichtigung vertriebsrechtlicher Aspekte ebensowenig. Genau an dieser Schnittstelle setzt unser Beratungsansatz an:
Unter Leitung von Prof. Dr. Eckhard Flohr, der seit Jahren im „Who´s Who Legal“ als einer der profiliertesten internationalen Franchise-Anwälte geführt wird und dem Vertriebs- und Franchise-Rechtsexperten Christian Treumann beraten Sie unsere Anwälte mit ihrer langjährigen fundierten Praxiserfahrung im Vertriebs- und Franchise-Recht.
Mit unseren Partnern Christian Langbein, LL.M. und Prof. Dr. Kai-Thorsten Zwecker, die mit ihrem Team zahlreiche bedeutende Kartellbußgeld- und Kartellschadenersatzverfahren begleitet haben, beraten wir Sie zu allen Fragen des horizontalen und vertikalen Kartellrechts.
Ziel ist es, die Synergieeffekte zwischen den sich in der Praxis zunehmend wechselseitig beeinflussenden Gebieten des Kartell- und Vertriebsrechts in unserem Beratungsangebot umfassend und optimal abzubilden.
