Franchiserecht

Die moderne Vertriebsform „Franchising“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelregelungen berücksichtigt werden müssen. Die Beurteilung eines Franchise-Vertrages fällt aber auch deswegen so schwer, weil dieser sich als ein komplexes Vertragswerk darstellt, das Gesetzesvorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie etwa des gewerblichen Rechtsschutzes, des Handelsrechts, des Schuldrechts, des Wettbewerb- und Kartellrechts, des Verbraucherschutzrechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts berücksichtigt.

Unser Franchise-Beratungsteam ist auf die Beratung in diesen komplexen und vielschichtigen Rechtsbereichen spezialisiert. Dabei geht es uns nicht nur um die inhaltliche Gestaltung eines Franchise-Vertrages, sondern wir diskutieren mit Ihnen auch die Grundsatzfrage, ob Ihre Geschäftsidee überhaupt „franchisierbar“ ist. Daneben vertreten wir Ihr Franchise-System auch in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Franchise-Nehmern, sei es in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren.