Kanzlei Fett & Partner

09.06.08 | Boykott der Milchbauern

Die Berichterstattung über Boykotte von Milchbauern und deren Forderung nach einem einheitlichen Mindestpreis von 43 Cent beherrscht seit Tagen die Medien in Deutschland. Zu kurz kommen in der Berichterstattung die kartellrechtliche Dimension dieser Vorgänge sowie die sich hieraus eröffnenden Handlungsoptionen: Gegen das Kartellrecht verstößt nicht nur der vom Bundeskartellamt untersuchte Boykottaufruf der Milchbauern-Verbände, vielmehr betreiben die Milchbauern ein illegales Preiskartell. Unter diesem Gesichtspunkt können die Abnehmer der Milch - auch wenn sie der Preisforderung unter dem Druck der Strasse nachgegeben haben - gegen die kartellbeteiligten Milchbauern und Verbände vorgehen, denen jeweils nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern auch erhebliche Schadensersatzklagen drohen.  

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